BG Förderung für Schutzbrillen und Otoplastiken

Als Mitglied in einer Berufsgenossenschaft kann Ihr Unternehmen davon profitieren, dass besondere Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter*innen gefördert werden. Dazu gehören allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen und individuelle für jeweils eine Person. Als Mitglied haben Sie Anspruch auf eine Förderung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für Ihre Mitarbeiter*innen.

Diese Berufsgenossenschaften fördern PSA:

  • Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau)
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Werden Korrektionsschutzbrillen und Otoplastiken gefördert?

Die persönliche Schutzausrüstung ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeitsausrüstung vieler Arbeitnehmer*innen. Dazu gehören auch Schutzbrillen mit Sehstärke (Korrektionsschutzbrillen) und individuell angepasster Gehörschutz (Otoplastiken).

Sowohl die Schutzbrillen für Brillenträger*innen, als auch Otoplastiken werden jeweils individuell für die Träger*innen angefertigt und dienen der Erhaltung der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitskraft. Insofern profitiert Ihr Unternehmen auf doppelte Weise von einer Förderung:

  • Sie verbessern den Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter*innen
  • Sie sparen Geld durch die finanzielle Förderung

Wie berechnet sich die Kostenreduzierung durch Förderung von ForSec Schutzbrillen und Gehörschutz?

ForSec bietet Ihnen qualitativ hochwertige Otoplastiken und Korrektionsschutzbrillen, die von den Berufsgenossenschaften gefördert werden. Durch unser Festpreismodell für individuelle Schutzbrillen in Sehstärke, können Sie bereits vorab berechnen, wie hoch Ihre Förderung ausfällt.  

Beispielrechnung:
Sie investieren in ca. 200 Korrektionsschutzbrillen pro Jahr für Ihre Belegschaft. Dadurch erhalten Sie einen Festpreis von 149€ pro Brille vom ForSec Vertriebspartner.

Förderung durch BG Bau:
149€ Schutzbrille – 50€ Förderung = 99€ Kosten Unternehmen  (33% Ersparnis)

Förderung durch VBG:
149€ Schutzbrille – 76€ Förderung = 73€ Kosten Unternehmen  (51% Ersparnis)

Wie hoch ist die Förderung für Schutzbrillen und individuellen
Gehörschutz?

Fördergrenzen bei der BG Bau:

  • Korrektionsschutzbrillen: Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 50 Euro
  • Gehörschutz-Otoplastiken: Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 100 Euro

Förderung bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie:

  • Max. 1.000€ pro Unternehmen und Jahr
  • Otoplastiken werden mit max. 75€ pro Paar gefördert
  • Korrektionsschutzbrillen werden mit max. 50€ pro Stück gefördert

Fördergrenzen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:

  • 40% der Erstinvestition bei Otoplastiken
  • 40% der Erstinvestition bei Korrektionsschutzbrillen

Dazu gehören auch Brillen gegen UV-Licht (Sonnenschutz), die im Außenbereich getragen werden. Alle 3 Berufsgenossenschaften bieten generell eine Förderung für Sonnenschutz.

Antragsformulare werden auf den jeweiligen Webseiten angeboten, die genaue Beschreibung der Fördermaßnahmen ist den jeweiligen Katalogen zu entnehmen.

BG Bau Arbeitsschutzprämien

BG Rohstoffe und chemische Industrie

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Förderung von Berufsgenossenschaften | ForSec

Die drei Berufsgenossenschaften fördern persönlichen Arbeitsschutz in Form von Korrektionsschutzbrillen und Otoplastiken.

Was muss ich für die Beantragung beachten?

 Anforderungen der BG Bau für eine Förderung:

Erforderliche Eigenschaften (Dogma):

  • In-Ohr-Otoplastiken mit Verbindungsschnur und passivem Filter oder
  • Otoplastiken mit elektronischer Zusatzausrüstung oder
  • Otoplastiken mit Metalleinlage zur Detektion.
  • Korrektionsschutzbrillen in Arbeitsbereichen mit der Notwendigkeit des Tragens von Augenschutz (PSA) und
  • Korrektionsschutzbrillen in Arbeitsbereichen ohne die Notwendigkeit des Tragens von Augenschutz (PSA) aber mit erhöhter mechanischer Beanspruchung und Verschmutzung der Sehhilfe

Wichtig:

  • Die Funktionskontrolle hat bis 6 Monate nach der Auslieferung für alle Otoplastik-Bauformen zu erfolgen (TRLV Lärm Teil 3, DGUV Regel 112-194). Die erste Folgefunktionsprüfung muss im Rechnungspreis enthalten sein für die Bezuschussung.
  • Die Wiederholungsprüfung hat für alle Otoplastik-Bauarten im Abstand von 3 Jahren zu erfolgen (TRLV Lärm Teil 3).
  • Anträge auf Förderung für getätigte Investitionen müssen in dem Jahr gestellt werden, in dem die Investitionen auch getätigt wurden. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Anträge müssen bis zum 31.12. des laufenden Jahres eingehen.
  • Für den Nachweis können Sie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden verwenden.
  • Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein. 

Anforderungen der BG Rohstoffe und chemische Industrie für eine Förderung:

Je Gesamtunternehmen (eigener Beitragsbescheid) können pro Kalenderjahr mehrere Prämienanträge eingereicht werden. Die Höchstgrenze der ausgeschütteten Prämien je Unternehmen und Jahr beträgt 1.000 Euro.

Damit die angemeldeten Präventionsmaßnahmen gefördert werden müssen sie:

  • bereits realisiert sein; die Kopie einer Rechnung aus dem aktuellen Jahr ist erforderlich,
  • ein neues Arbeitsmittel umfassen. Gebrauchte Arbeitsmittel sowie eigene Personalkosten sind nicht prämierbar,
  • im aktuellen Jahr umgesetzt und abgeschlossen sowie noch nicht im Rahmen des Prämiensystems prämiert worden sein. 

Wichtig generell für eine Förderung:

Bei Otoplastiken muss die erste Folgefunktionsprüfung im Rechnungspreis enthalten sein für die Bezuschussung und die Angabe EN 352 enthalten.

Für die Bezuschussung Korrektionsschutzbrille muss die Rechnung den Hinweis enthalten: Zertifiziert nach z.B. EN 166 / EN 172. 

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