Allgemeine Informationen zu Schutzbrillen, Bildschirmbrillen und Gehörschutz
Kostenübernahmen Augen-u. Gehörschutz
Kostenübernahme für Bildschirmbrillen
70% der Beschäftigten am Bildschirm leiden unter CVS (computer vision syndrom). Verspannter Nacken und anstrengendes Sehen bei der Bildschirmarbeit sind vermeidbar. Bei der Monitorentfernung (ca. 70cm vor dem Auge) stoßen sowohl Lesebrillen als auch Gleitsichtbrillen an Ihre Leistungsgrenze. Allen Alterssichtigen mit überwiegend arbeitstäglicher Arbeit am PC stehen daher spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen, welche vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen, zu. Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz § 4 ArbSchG Anhang Teil 4 Abs. 2 Punkt 1
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Kostenübernahme für Schutzbrillen
Private Brillen sind nicht für den Einsatz im Gefahrenbereich konzipiert. Sie schließen nicht perfekt mit der Augenhöhle ab, können splittern und bürgen daher ein enormes Verletzungspotenzial beim Einsatz im Gefahrenbereich. Daher sind die Arbeitgeber in der Pflicht Arbeitern mit Einsatz im Gefahrenbereich persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, sofern der Arbeitsplatz nicht so gestaltet werden kann, dass eine Gefährdung des Arbeitnehmers ausgeschlossen werden kann. Die Schutzbrille für Brillenträger ist eine solche vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellende PSA.
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Kostenübernahme für Gehörschutz
Sicherheit vor Lärm ist Pflicht! Ab einer Lärmbelastung von 80 Dezibel muss am Arbeitsplatz Gehörschutz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 Dezibel besteht Gehörschutz Tragepflicht. ForSec bietet den perfekten massgefertigten individuellen Gehörschutz mit kürzester Lieferzeit, höchstem Tragekomfort und perfektem Schutz.
Less stress – ForSec Gehörschutz
Recht & Gesetz für Augen- u. Gehörschutz
Wann bekomme ich eine Schutzbrille in meiner Sehstärke vom Betrieb zur Verfügung gestellt?
Grundsätzliches. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass jeder Arbeitsplatz so zu gestalten ist, dass eine Beschäftigung dort nicht mit einer Gefährdung des Arbeitnehmers einhergeht. Wo das nicht möglich ist, muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) gestellt werden und zum Einsatz kommen. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht.
Korrektionsschutzbrillen für Gefahrenbereiche
Private Brillen. Sie sind zum Schutz am Arbeitsplatz im Gefahrenbereich ungeeignet, da sie eine Verletzungsgefahr bergen. Die prämierten Korrektionsschutzbrillen von ForSec haben sich bei Beschuss- und Entflammbarkeitstests bewährt – für maximale Sicherheit.
DGUV 112 192: Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung. Deshalb muss der Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen.
Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können z.B. Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen allerdings zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden deshalb erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Außerdem verursachen derartige Kombinationen oft Doppelbilder oder Spiegelungen. Daher wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen, da sie Schutzfunktion und korrigierende Wirkung vereinen.
Arbeitsplatzbrille für Bildschirme
Wann bekomme ich eine Bildschirmbrille vom Betrieb zur Verfügung gestellt?
Brille als PSA. Wird bei Alterssichtigkeit eine berufliche Tätigkeit am Bildschirm ausgeübt, zählen die Bildschirmbrillen gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 786 § 6 Absatz 2 der Bildschirmarbeitsverordnung zur persönlichen Schutzausrüstung.
Bedürftigkeit sichergestellt. Die europäische Bildschirmarbeitsplatzverordnung stellt sicher, dass Alterssichtige mit Bildschirmarbeitsplatz-Tätigkeit Anspruch auf eine berufliche Bildschirmarbeitsplatzbrille haben.
PC-Distanz. Stellt der Arbeitgeber besondere Sehbedingungen (bei einer PC-Entfernung von 0,7 bis 1,0 m), muss er laut Arbeitsschutzgesetz hierfür die Grundsicherung vornehmen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge. Nach Anhang Teil 4 Absatz 2 Punkt 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind den Beschäftigten „im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen.“ Aufschluss über die Vorgaben zur Überprüfung der Sehkraft gibt der DGUV-Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die speziell für Bildschirmarbeitsplätze gelten – gemäß G37 (BGG 904-37). Eine Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist im DGUV-Grundsatz G37 „Bildschirmarbeitsplätze“ (BGI 504-37) zu finden.
Otoplastik zur Lärmreduktion
Wann bekomme ich einen Gehörschutz vom Betrieb zur Verfügung gestellt?
Gehörschutz: Sicherheit vor Lärm ist Pflicht. Ab einer Lärmbelastung von 80 Dezibel muss am Arbeitsplatz Gehörschutz zur Verfügung stehen. Ab 85 Dezibel besteht Gehörschutz-Tragepflicht. Zum Vergleich: Ein vorbeifahrender Pkw bringt es bereits auf 60 Dezibel. Der Gehörschutz ist ein Kategorie-3-Produkt gemäß PSA BV 2016. Vertiefende Informationen zum Thema „Lärm bei der Arbeit“ gibt es hier:
EG-Richtlinie „Lärm“ 2003/10/EG
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV, März 2007)
BGR 194/GUV-R 194 „Benutzung von Gehörschutz“
Technische Regeln zur Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (TRLV, März 2010)
Betriebssicherheitsverordnung (BertrSichV) und EG Richtlinie „Lärm“ (2003/10/EG)
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (5. Abschnitt)
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) A1
Berufsgenossenschaftliche Regelwerk (BGR) A1
Normen zum Augenschutz
DIN EN 165 Persönlicher Augenschutz; Wörterbuch
DIN EN 166 Persönlicher Augenschutz; Anforderungen
DIN EN 167 Persönlicher Augenschutz; Optische Prüfverfahren
DIN EN 168 Persönlicher Augenschutz; Nichtoptische Prüfverfahren
DIN EN 169 Persönlicher Augenschutz; Filter für das Schweißen und verwandte Techniken; Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung
DIN EN 170 Persönlicher Augenschutz; Ultraviolettschutzfilter; Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung
DIN EN 171 Persönlicher Augenschutz; Infrarotschutzfilter; Transmissionsanforderungen und empfohlene Verwendung
DIN EN 172 Persönlicher Augenschutz; Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch
DIN EN 175 Persönlicher Augenschutz; Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und verwandten Verfahren
DIN EN 207 Persönlicher Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)
DIN EN 208 Persönlicher Augenschutz; Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laser- aufbauten (Laserjustierbrillen)
DIN EN 379 Persönlicher Augenschutz; Automatische Schweißschutzfilter
DIN EN 1836 Persönlicher Augenschutz; Sonnenbrillen und Sonnenschutzfilter für den allgemeinen Gebrauch und Filter für die direkte Beobachtung der Sonne
DIN EN 12 254 Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung