Allgemeine Informationen zu Schutzbrillen, Bildschirmbrillen und Gehörschutz

Kostenübernahmen Augen-u. Gehörschutz

Kostenübernahme für Bildschirmbrillen

70% der Beschäftigten am Bildschirm leiden unter CVS (computer vision syndrom). Verspannter Nacken und anstrengendes Sehen bei der Bildschirmarbeit sind vermeidbar. Bei der Monitorentfernung (ca. 70cm vor dem Auge) stoßen sowohl Lesebrillen als auch Gleitsichtbrillen an Ihre Leistungsgrenze. Allen Alterssichtigen mit überwiegend arbeitstäglicher Arbeit am PC stehen daher spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen, welche vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen, zu. Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz § 4 ArbSchG Anhang Teil 4 Abs. 2 Punkt 1

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Kostenübernahme für Schutzbrillen

Private Brillen sind nicht für den Einsatz im Gefahrenbereich konzipiert. Sie schließen nicht perfekt mit der Augenhöhle ab, können splittern und bürgen daher ein enormes Verletzungspotenzial beim Einsatz im Gefahrenbereich. Daher sind die Arbeitgeber in der Pflicht Arbeitern mit Einsatz im Gefahrenbereich persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, sofern der Arbeitsplatz nicht so gestaltet werden kann, dass eine Gefährdung des Arbeitnehmers ausgeschlossen werden kann. Die Schutzbrille für Brillenträger ist eine solche vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellende PSA.

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Kostenübernahme für Gehörschutz

Sicherheit vor Lärm ist Pflicht! Ab einer Lärmbelastung von 80 Dezibel muss am Arbeitsplatz Gehörschutz vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 Dezibel besteht Gehörschutz Tragepflicht. ForSec bietet den perfekten massgefertigten individuellen Gehörschutz mit kürzester Lieferzeit, höchstem Tragekomfort und perfektem Schutz.

Less stress – ForSec Gehörschutz

Recht & Gesetz für Augen- u. Gehörschutz

Wann bekomme ich eine Schutzbrille in meiner Sehstärke vom Betrieb zur Verfügung gestellt?

  • Grundsätzliches. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass jeder Arbeitsplatz so zu gestalten ist, dass eine Beschäftigung dort nicht mit einer Gefährdung des Arbeitnehmers einhergeht. Wo das nicht möglich ist, muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) gestellt werden und zum Einsatz kommen. Hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht.

Korrektionsschutzbrillen für Gefahrenbereiche

  • Private Brillen. Sie sind zum Schutz am Arbeitsplatz im Gefahrenbereich ungeeignet, da sie eine Verletzungsgefahr bergen. Die prämierten Korrektionsschutzbrillen von ForSec haben sich bei Beschuss- und Entflammbarkeitstests bewährt – für maximale Sicherheit. 

  • DGUV 112 192: Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung. Deshalb muss der Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen. 

    Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können z.B. Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen allerdings zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden deshalb erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Außerdem verursachen derartige Kombinationen oft Doppelbilder oder Spiegelungen. Daher wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen, da sie Schutzfunktion und korrigierende Wirkung vereinen.

Arbeitsplatzbrille für Bildschirme

Wann bekomme ich eine Bildschirmbrille vom Betrieb zur Verfügung gestellt?

  • Brille als PSA. Wird bei Alterssichtigkeit eine berufliche Tätigkeit am Bildschirm ausgeübt, zählen die Bildschirmbrillen gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 786 § 6 Absatz 2 der Bildschirmarbeitsverordnung zur persönlichen Schutzausrüstung. 

  • Bedürftigkeit sichergestellt. Die europäische Bildschirmarbeitsplatzverordnung stellt sicher, dass Alterssichtige mit Bildschirmarbeitsplatz-Tätigkeit Anspruch auf eine berufliche Bildschirmarbeitsplatzbrille haben. 

  • PC-Distanz. Stellt der Arbeitgeber besondere Sehbedingungen (bei einer PC-Entfernung von 0,7 bis 1,0 m), muss er laut Arbeitsschutzgesetz hierfür die Grundsicherung vornehmen. 

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge. Nach Anhang Teil 4 Absatz 2 Punkt 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind den Beschäftigten „im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen.“ Aufschluss über die Vorgaben zur Überprüfung der Sehkraft gibt der DGUV-Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die speziell für Bildschirmarbeitsplätze gelten – gemäß G37 (BGG 904-37). Eine Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge ist im DGUV-Grundsatz G37 „Bildschirmarbeitsplätze“ (BGI 504-37) zu finden. 

Otoplastik zur Lärmreduktion

Wann bekomme ich einen Gehörschutz vom Betrieb zur Verfügung gestellt?

  • Gehörschutz: Sicherheit vor Lärm ist Pflicht. Ab einer Lärmbelastung von 80 Dezibel muss am Arbeitsplatz Gehörschutz zur Verfügung stehen. Ab 85 Dezibel besteht Gehörschutz-Tragepflicht. Zum Vergleich: Ein vorbeifahrender Pkw bringt es bereits auf 60 Dezibel. Der Gehörschutz ist ein Kategorie-3-Produkt gemäß PSA BV 2016. Vertiefende Informationen zum Thema „Lärm bei der Arbeit“ gibt es hier: 

  • EG-Richtlinie „Lärm“ 2003/10/EG

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV, März 2007)

  • BGR 194/GUV-R 194 „Benutzung von Gehörschutz“

  • Technische Regeln zur Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung (TRLV, März 2010)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BertrSichV) und EG Richtlinie „Lärm“ (2003/10/EG)

  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (5. Abschnitt)  

  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) A1  

  • Berufsgenossenschaftliche Regelwerk (BGR) A1 

Normen zum Augenschutz
  • DIN EN 165  Persönlicher Augenschutz; Wörterbuch

  • DIN EN 166  Persönlicher Augenschutz; Anforderungen

  • DIN EN 167 Persönlicher Augenschutz; Optische Prüfverfahren

  • DIN EN 168 Persönlicher Augenschutz; Nichtoptische Prüfverfahren

  • DIN EN 169 Persönlicher Augenschutz; Filter für das Schweißen und verwandte Techniken; Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung

  • DIN EN 170 Persönlicher Augenschutz; Ultraviolettschutzfilter; Transmissionsanforderungen und empfohlene Anwendung

  • DIN EN 171 Persönlicher Augenschutz; Infrarotschutzfilter; Transmissionsanforderungen und empfohlene Verwendung

  • DIN EN 172 Persönlicher Augenschutz; Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch

  • DIN EN 175 Persönlicher Augenschutz; Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und verwandten Verfahren

  • DIN EN 207 Persönlicher Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)

  • DIN EN 208 Persönlicher Augenschutz; Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laser- aufbauten (Laserjustierbrillen)

  • DIN EN 379 Persönlicher Augenschutz; Automatische Schweißschutzfilter

  • DIN EN 1836 Persönlicher Augenschutz; Sonnenbrillen und Sonnenschutzfilter für den allgemeinen Gebrauch und Filter für die direkte Beobachtung der Sonne

  • DIN EN 12 254 Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung 

ForSec Kataloge & Broschüren

Konformitätserklärung


Konformitätserklärungen für Kunststoff-Korrektionsglas + Kunststoff Planglas