Datum: 04.04.2023
Lesedauer: 4 min

Zuzahlung für Bildschirmbrille – Stolperfalle Steuerrisiko

Wer eine Brille trägt und täglich am Bildschirm arbeitet, hat oft einen Anspruch auf eine Bildschirmbrille. Dabei gibt es für Arbeitgeber und Angestellte im Beschaffungsprozess einiges zu beachten.

Sie sind für die Verhandlung der Bildschirmbrille zuständig? Dann sollten Sie das Thema Eigenanteil und Versteuerung beachten.

Unter welchen Voraussetzungen zahlt der Arbeitgeber die Bildschirmbrille?

Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist eine extra für den speziellen Arbeitsplatz am Computer oder Produktionsbildschirm angefertigte Sehhilfe (DGUV-Regel 250-008). Wenn die eigene Lese oder Gleitsichtbrille an ihre Grenzen kommt oder im Alter ab Mitte 40 die Sehfähigkeit im Nahbereich nachlässt, brauchen Personen, die überwiegend am Bildschirm arbeiten eine passende Sehhilfe. Diese bezieht sich auf den Nahbereich am Schreibtisch und den Bildschirmabstand von 60cm bis 80cm. Im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung kann ein Betriebsarzt den Anspruch eines Mitarbeitenden auf eine Bildschirmbrille feststellen.

Die Betriebsärzte kennen die Ausgestaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen. Sie bestätigen den Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille unter der Voraussetzung, dass der betreffende Mitarbeitende einen entsprechenden Arbeitsplatz hat und eine Alterssichtigkeit bzw. Fehlsichtigkeit vorliegt. Damit übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Brille.

Jedes Unternehmen hat einen Betriebsarzt zu benennen. Dabei muss die Fachärzt*in für Betriebsmedizin nicht exklusiv für den eigenen Betrieb arbeiten.

Mehr zu den Vorteilen einer Bildschirmbrille.

Arbeitgeberzuschüsse zu einer Bildschirmbrille nur unter Voraussetzungen steuerfrei

Aber Vorsicht! Sie müssen bei der Beschaffung einer Bildschirmbrille das Thema Zuzahlung beachten. Als Arbeitgeber / Einkauf verhandeln Sie vorab die Höhe der Zahlung für eine passende Bildschirmbrille. Mit dem Berechtigungsschein schicken Sie die Mitarbeitenden zum jeweiligen Optiker, bei der dieser Schein unter den festgelegten Kosten eingelöst werden kann.

Leider passiert es aus Ihrer Sicht als Arbeitgeber oft, dass die Träger*innen sich schicke Markenfassungen aussuchen oder gar eine eigene Fassung mitbringen, die mit den passenden Gläsern ausgestattet werden soll. Je nach Anbieter sind auch die individuell gefertigten Gläser bei hohen Korrekturwerten teurer. Dann wir die Brille entweder deutlich teurer als über den Einkauf verhandelt oder enthält einen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung. Für den Optiker ist das kein Problem. Jedoch ist die steuerliche Behandlung der Zuzahlung für den Arbeitgeber und die Mitarbeitenden relevant. Ein Eigenanteil muss, wie bei einem Firmenwagen, durch die Arbeitnehmer*in als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die private Nutzbarkeit der Brille erfordert eine Abrechnung durch die Personalabteilung.


Ein klar definierter Beschaffungsprozess schützt
Arbeitsgeber und Mitarbeitende vor Steuerbetrug!


Aus Sicht der Arbeitgeber lässt sich diese Problematik ganz einfach umgehen. Eine Bildschirmbrille, die zu 100% vom Arbeitgeber bezahlt ist fällt nicht unter die Versteuerungspflicht. Daher bieten wir einen einfachen Beschaffungsprozess

Für den Einkauf sind alle Brillen in einem Produkt zusammengefasst und müssen nicht jedes Mal neu eingegeben werden.

Egal welche Brillenfassung Sie auswählen, alle kosten das gleiche. Egal welche Sehstärke wir in unserer Manufaktur schleifen, die Brillengläser kosten das gleiche. Dafür bekommen Sie immer unsere hochwertigen vollentspiegelten Kunststoffgläser mit Blaulichtfilter. Für Ihren Beschaffungsprozess ist das die einfachste Lösung.

Das ForSec-Brillen-System ist genau auf die Bedürfnisse der betrieblichen Beschaffung angepasst. (mehr) 

Damit sind die Brillenträger*innen aber auch Sie als Arbeitgeber/ Einkauf vor dem Risiko der Versteuerung oder der unbeabsichtigten Steuerhinterziehung geschützt.

Darf ich die Bildschirmbrille mit ins Homeoffice
nehmen?  

Für jeden Arbeitgeber ist es wichtig, dass eine professionelle Bildschirmbrille erstellt wird, die die Arbeit am Bildschirm optimal unterstützt. Aus Sicht der Mitarbeitenden hat die Sache einen kleinen Haken. Damit ist die Brille ein Betriebsmittel und der Arbeitgeber kann entscheiden was mit ihr passiert und wo sie genutzt werden darf. Das kann dazu führen, dass die Brille im Unternehmen verbleiben muss. In der Realität überlassen die Arbeitgeber aber jeder Brillenträger*in die Aufbewahrung und Nutzung der Brille vollkommen. Gerade in Zeiten des Homeoffice ist die Bildschirmbrille da richtig im Einsatz, wo die jeweilige Träger*in sie braucht. 

ForSec Bildschirmbrillen haben einen einheitlichen Preis, der eine Zuzahlung unnötig macht. (Foto © Daniela Kamp-Beutgen)

ForSec Bildschirmbrillen haben einen einheitlichen Preis, der eine Zuzahlung unnötig macht. (Foto © Daniela Kamp-Beutgen)

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